2008 wurde Dr. Christa Maar vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) in den Nationalen Krebsplan und darin in die Arbeitsgruppe „Verbesserung der Darmkrebsfrüherkennung“ berufen.
Der Nationale Krebsplan ist ein Programm zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Krebsfrüherkennung, welches neben dem Bundesministerium für Gesundheit auch von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) sowie der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) ins Leben gerufen wurde.
Gemeinsam mit Professor Dr. Jürgen F. Riemann, Vorstand der Stiftung LebensBlicke, entwickelte Christa Maar Vorschläge für die Verbesserung der Darmkrebsvorsorge in Deutschland, die Vorlage für das Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz von 2013 waren.
Zum einen entstand hier bereits die Idee eines Einladungsverfahrens zum organisierten Darmkrebsscreening, welches seit Juli 2019 nun für alle gesetzlich Versicherten in Kraft getreten ist und mit welchem Versicherte ab ihrem 50sten Lebensjahr persönlich schriftlich zur Vorsorge eingeladen werden.
Zum anderen forderten Maar und Riemann eine Herabsetzung der Altersgrenzen für die Darmkrebsvorsorge besonderer Risikopatienten, da diese ein erhöhtes Risiko haben, bereits vor dem 50ten Lebensjahr an Darmkrebs zu erkranken.
Um die Früherkennungsmöglichkeiten zu verbessern plädierte Christa Maar zudem für die Einführung des immunologischen Stuhltests in der gesetzlichen Darmkrebsvorsorge, denn Studien hatten gezeigt, dass der immunologische Stuhltest Krebsvorstufen im Darm mit einer höheren Treffsicherheit anzeigen konnte, als der bisher eingesetzte Guajak-basierte Stuhltest. Die Forderung Maars fand Berücksichtigung im Krebsfrüherkennungs- und -Registergesetz und erhielt 2017 schließlich Einzug in die Regelversorgung.
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